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Mandanten im Ausland · Türkisches Recht

Türkisches Recht für Mandanten außerhalb der Türkei.

Sie besitzen eine Immobilie in der Türkei oder möchten eine erwerben, handeln mit türkischen Unternehmen, halten einen Titel gegen einen türkischen Schuldner, erben von einem türkischen Angehörigen oder sind während eines Aufenthalts in der Türkei in eine rechtliche Schwierigkeit geraten. Diese Seite erläutert, wie solche Angelegenheiten nach türkischem Recht behandelt werden, welche Unterlagen und Fristen gelten und wie wir mit Mandanten arbeiten, die sich nicht im Land befinden.

Özdamar & Partners ist eine 2006 in Sivas, Zentralanatolien, gegründete Rechtsanwaltskanzlei mit einer Kontaktadresse in Istanbul. Wir beraten Unternehmen und Privatpersonen nach türkischem Recht in Handels-, Gesellschafts-, Arbeits-, Immobilien-, Erb- und Strafsachen in der gesamten Türkei. Wir beraten ausschließlich zum türkischen Recht; die Korrespondenz erfolgt auf Deutsch und Englisch. Für türkischstämmige Staatsangehörige im Ausland gibt es einen eigenen türkischsprachigen Leitfaden hier.

I.

Für wen wir arbeiten

Ausländer mit Immobilien in der Türkei

Kauf, Vermietung, Verkauf, Erbschaft

Käufer von Wohnungen und Ferienhäusern, Eigentümer, die ihre Immobilie vom Ausland aus vermieten, Erben von Vermögen in der Türkei sowie Erwerber in Bauträger- und Neubauprojekten, deren Verträge vor der Zahlung geprüft werden sollten.

Unternehmen mit türkischen Geschäftspartnern

Verträge, Vertrieb, Forderungseinzug

Exporteure und Importeure, Vertriebspartner und Franchisegeber, Dienstleister und Investoren, die mit türkischen Unternehmen Verträge schließen, eine türkische Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung gründen oder eine Forderung in der Türkei beitreiben beziehungsweise ein Urteil vollstrecken müssen.

Reisende mit einem Problem

Unfälle, Streitigkeiten, Polizei

Touristen und Geschäftsreisende, die in einen Verkehrsunfall verwickelt, im Hotel oder bei einem Ausflug verletzt wurden, mit einer Autovermietung, einem Reiseveranstalter oder einem Verkäufer im Streit liegen oder von türkischen Behörden befragt, festgenommen oder beschuldigt wurden.

Familien mit Türkeibezug

Ehe, Scheidung, Erbfolge

Ehegatten und frühere Ehegatten türkischer Staatsangehöriger, Erben türkischer Angehöriger sowie Familien, die ein ausländisches Scheidungs- oder Sorgerechtsurteil in der Türkei anerkennen lassen oder einen türkischen Nachlass vom Ausland aus abwickeln müssen.

II.

Immobilienkauf in der Türkei als ausländischer Staatsangehöriger

Natürliche Personen mit der Staatsangehörigkeit eines durch Präsidialbeschluss bestimmten Staates dürfen in der Türkei Immobilien und beschränkte dingliche Rechte erwerben, vorbehaltlich gesetzlicher Obergrenzen für die Gesamtfläche und der Beschränkungen in militärischen Sperrgebieten, Sicherheitszonen und strategischen Gebieten (Grundbuchgesetz Nr. 2644, Art. 35). Ausländische Gesellschaften erwerben Immobilien nur im Rahmen besonderer Gesetze; in der Türkei gegründete Gesellschaften mit ausländischen Gesellschaftern unterliegen einem gesonderten Genehmigungsverfahren. Das Eigentum geht allein durch Eintragung im Grundbuchamt (tapu) über. Ein privatschriftlicher Kaufvertrag, ein Reservierungsformular oder eine Zahlungsquittung übertragen kein Eigentum.

  1. 1

    Prüfung des Grundbuchs

    Vor jeder Zahlung wird der Grundbuchauszug auf Hypotheken, Pfändungen, Vermerke und Dienstbarkeiten geprüft; Bebauungsstatus und Nutzungsgenehmigung des Gebäudes werden bei der Gemeinde abgefragt; es wird festgestellt, ob die Einheit als Wohnungseigentum (kat mülkiyeti) oder nur als Bauanwartschaft (kat irtifakı) eingetragen ist und ob der Verkäufer eingetragener Eigentümer ist. Die Immobilie muss außerhalb militärischer Zonen liegen; die Bestätigung holt das Grundbuchamt ein.

  2. 2

    Vertrag und Anzahlung

    Vorverträge (satış vaadi) sind nur wirksam, wenn sie vor einem Notar geschlossen werden; sie können zur Sicherung im Grundbuch vorgemerkt werden. Anzahlungen an Makler oder Bauträger gegen formlose Reservierungen sind die häufigste Verlustquelle. Die Maklerprovision ist durch Verordnung auf vier Prozent des Kaufpreises zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt und wird, soweit nichts anderes vereinbart ist, zwischen den Parteien geteilt.

  3. 3

    Wertgutachten, Zahlung und Abgaben

    Ausländische Käufer müssen ein Wertgutachten eines lizenzierten Sachverständigen vorlegen, das zugleich die Mindestbemessungsgrundlage für die Grundbuchgebühr bestimmt. Der Kaufpreis ist in Fremdwährung in die Türkei einzuführen und über eine türkische Bank zu wechseln, die den vom Grundbuchamt verlangten Devisenankaufsbeleg ausstellt. Bei der Beurkundung fallen die Grundbuchgebühr (derzeit vier Prozent des erklärten Wertes, in der Praxis zwischen Käufer und Verkäufer geteilt), die Pflicht-Erdbebenversicherung (DASK) und eine türkische Steuernummer an.

  4. 4

    Eigentumsübertragung im Grundbuchamt

    Die Übertragung erfolgt im Grundbuchamt in Anwesenheit der Parteien oder ihrer Bevollmächtigten, bei nicht türkischsprachigen Beteiligten unter Hinzuziehung eines vereidigten Dolmetschers. Zahlung und Eintragung sollten verknüpft werden; wir empfehlen die Zahlung per Banküberweisung bei Eintragung oder über ein Sperrkonto.

  5. 5

    Nach dem Erwerb

    Anmeldung der Versorgungsverträge, jährliche Grundsteuer (Erklärung bei der Gemeinde), Hausgeld und gegebenenfalls die Regeln der Wohnungseigentümergemeinschaft. Das Halten der Immobilie über einen vorgeschriebenen Zeitraum und oberhalb eines vorgeschriebenen Wertes kann unter den jeweils geltenden Bedingungen zur türkischen Staatsangehörigkeit durch Investition führen; diese Bedingungen ändern sich und sind zum Zeitpunkt des Kaufs zu prüfen.

RisikoErscheinungsformAbsicherung
Bauträger- und NeubauprojekteZahlungspläne vor Fertigstellung; das Grundstück gehört einem Dritten aufgrund eines Bauvertrags gegen Wohnungsanteile; die Einheit ist noch nicht eingetragen.Prüfung des Eigentums des Bauträgers und des Grundstücksvertrags, notarieller Vorvertrag mit Grundbuchvormerkung, Ratenzahlung nach Baufortschritt, Vertragsstrafe- und Übergabeklauseln.
Nutzungsgenehmigung und BebauungGebäude ohne Nutzungsgenehmigung (iskân), illegale Anbauten, Land- oder Forstflächen, die als Bauland verkauft werden.Bebauungsauskunft der Gemeinde, Prüfung der Nutzungsgenehmigung, Abgleich der Katastergrenzen vor Vertragsschluss.
Timesharing und FerienclubsVerkaufsveranstaltungen unter Druck, langfristige Verträge mit Jahresgebühren, kein eingetragenes Recht an der Immobilie.Gesetzliches Widerrufsrecht nach Verbraucherrecht; Prüfung, welches Recht überhaupt eingeräumt wird; Kündigungs- und Rückzahlungsansprüche.
Erbrechtliche FolgenFür in der Türkei belegene Immobilien gilt türkisches Erbrecht unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Eigentümers.Testament in einer nach türkischem Recht wirksamen Form, Eigentumsstruktur beim Kauf geplant, Erben über die dreimonatige Ausschlagungsfrist informiert.
WeiterverkaufVeräußerungsgewinne bei Verkauf binnen fünf Jahren nach Erwerb sind in der Türkei steuerpflichtig; der Transfer des Erlöses ins Ausland erfordert Bankunterlagen.Steuerliche Prüfung vor dem Verkauf; Abwicklung aufgrund Vollmacht ohne Anreise.
III.

Vermietung der Immobilie vom Ausland aus

Das türkische Mietrecht schützt Wohnungs- und Geschäftsraummieter erheblich. Ein Mietvertrag endet nicht allein durch Ablauf der Vertragszeit: Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, und der Vermieter kann nur aus den im Obligationengesetz (Art. 339 ff.) abschließend genannten Gründen kündigen. Mieterhöhungen sind auf den Zwölfmonatsdurchschnitt des Verbraucherpreisindex begrenzt; die Kaution darf drei Monatsmieten nicht übersteigen und ist auf ein Bankkonto einzuzahlen; vor jeder Räumungs- oder Mietstreitigkeit ist ein Mediationsverfahren zwingend. Kurzzeitvermietungen bis zu hundert Tagen bedürfen nach dem Gesetz Nr. 7464 einer touristischen Vermietungserlaubnis und werden ohne diese mit Bußgeldern belegt. Mieteinkünfte nicht ansässiger Eigentümer unterliegen in der Türkei der beschränkten Steuerpflicht, vorbehaltlich des Doppelbesteuerungsabkommens mit Ihrem Wohnsitzstaat.

Mieterprüfung und Vertrag

Vor der Schlüsselübergabe

Auskunft der Kreditauskunftei (Findeks) und Abfrage des Vollstreckungsregisters zum Mietinteressenten, ein auf die konkrete Immobilie zugeschnittener Mietvertrag statt eines Formulars aus dem Schreibwarenladen, Kautions- und Bürgschaftsregelungen sowie eine Räumungszusage in einer Form, die vor Gericht Bestand hat.

Mietinkasso und Mahnungen

Jeden Monat, schriftlich

Monatliche Überwachung des Zahlungseingangs auf Ihrem Konto, schriftliche Erinnerungen, gesetzliche Mahnungen mit dreißigtägiger Frist bei Verzug, Berechnung und Mitteilung der jährlichen Erhöhung sowie die dokumentierte Erfassung zweier berechtigter Mahnungen in einem Mietjahr, die selbst einen Räumungsgrund darstellt.

Vollstreckung und Räumung

Wenn die Miete ausbleibt

Vollstreckungsverfahren mit Räumungsantrag, Räumungs- und Mietfestsetzungsklagen, Beitreibung von Rückständen, Übergabe und Kautionsabrechnung bei Vertragsende, alles aufgrund Ihrer Vollmacht ohne Ihre Anwesenheit.

Mietverwaltung zu einem festen Monatshonorar

Für im Ausland lebende Eigentümer bieten wir die rechtliche Verwaltung des Mietverhältnisses als Gesamtleistung an, wo immer in der Türkei die Immobilie liegt: Mieterprüfung, objektbezogener Mietvertrag, Räumungszusage, Kautions- und Bürgschaftsregelung, monatliche Mietüberwachung, Mahnungen, Vollstreckungs- und Räumungsverfahren sowie ein schriftlicher Monatsbericht. Das Honorar beträgt zwölf Prozent der Jahresmiete, zahlbar in zwölf gleichen Monatsraten; Gerichts-, Notar- und Zustellkosten werden zum Selbstkostenpreis weiterberechnet. Die Mietersuche und die Vermarktung der Immobilie sind Maklertätigkeit, die wir nicht übernehmen; unsere Leistung beginnt mit der rechtlichen Prüfung des Interessenten.

IV.

Probleme während eines Aufenthalts in der Türkei

Die meisten rechtlichen Probleme von Reisenden lassen sich nach der Rückkehr weiterverfolgen, sofern die Beweise vor Ort gesichert wurden. Die Tabelle nennt die häufigsten Situationen, den ersten Schritt noch in der Türkei und das, was anschließend vom Ausland aus möglich ist.

SituationNoch in der TürkeiVom Ausland aus
VerkehrsunfallPolizei- oder gemeinsames Unfallprotokoll, Fotos, Kennzeichen und Versicherungsnummer des anderen Fahrzeugs, ärztliche Untersuchung noch am selben Tag auch bei leichten Verletzungen.Ansprüche auf Ersatz des Fahrzeugschadens, der Behandlungskosten, des Verdienstausfalls und auf Schmerzensgeld gegen den Haftpflichtversicherer des Verantwortlichen; bei nicht versicherten oder unbekannten Fahrzeugen gegen den Garantiefonds. Die Ansprüche werden zunächst beim Versicherer angemeldet und bei Ablehnung vor der Versicherungsschiedskommission oder den Gerichten verfolgt.
Verletzung im Hotel, am Pool oder beim AusflugSchriftlicher Vorfallsbericht des Hotels oder Veranstalters, ärztliche Unterlagen, Kontaktdaten von Zeugen, Fotos des Ortes und der Ursache.Haftung des Hotels, des örtlichen Veranstalters und nach Pauschalreiserecht des Organisators; Ansprüche auf Behandlungskosten, Invaliditätsentschädigung und Schmerzensgeld; parallele Ansprüche gegen das Reisebüro in Ihrem Heimatland werden mit Ihrem dortigen Anwalt abgestimmt.
MietwagenstreitigkeitenFotos des Fahrzeugs bei Übernahme und Rückgabe, unterschriebenes Übergabeprotokoll, Belege; keine Blankoformulare für Schäden unterschreiben.Anfechtung nicht autorisierter Kartenbelastungen für angebliche Schäden, Kraftstoff oder Bußgelder; Verfahren vor dem Verbraucherschlichtungsausschuss unterhalb der jährlich angepassten Wertgrenze, darüber vor Gericht.
Krankenhausrechnungen und BehandlungAufgeschlüsselte Rechnung, Behandlungsunterlagen, Kontakt zum Reiseversicherer vor der Entlassung; Privatkliniken dürfen Behandlungsunterlagen nicht zurückhalten.Streit über überhöhte Rechnungen, Erstattung durch den Versicherer sowie Ansprüche wegen Behandlungsfehlern, die vom Gerichtsmedizinischen Institut oder Universitätsgutachtern geprüft werden.
Diebstahl, Passverlust, BetrugPolizeiliche Anzeige (die Vorgangsnummer wird für Versicherung und Konsulat benötigt), Kartensperre, konsularischer Notreiseausweis.Strafanzeige über einen Anwalt, Beteiligung am Verfahren als Geschädigter, zivilrechtliche Rückforderung betrügerisch erlangter Beträge.
Befragung, Festnahme, UntersuchungshaftSie haben ab der ersten Befragung Anspruch auf einen Verteidiger, auf einen Dolmetscher, auf Aussageverweigerung und auf Benachrichtigung Ihres Konsulats (Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen, Art. 36). Unterschreiben Sie keine Aussage, die Sie nicht verstanden haben.Vertretung im gesamten Ermittlungs- und Hauptverfahren, Beschwerden gegen Haft und gegen Ausreisesperren als Maßnahme der richterlichen Kontrolle sowie Antrag auf freies Geleit für einen Beschuldigten, der die Türkei verlassen hat (siehe Abschnitt VIII).
Überschreitung der Aufenthaltsdauer, EinreisesperrenBußgeld für die Überschreitung bei der Ausreise bezahlen, um eine Einreisesperre zu vermeiden; Belege aufbewahren.Rechtsbehelfe gegen Einreisesperren und Bußgelder nach dem Gesetz über Ausländer und internationalen Schutz; Klage vor dem Verwaltungsgericht innerhalb der gesetzlichen Frist.

Deliktische Ansprüche verjähren in der Türkei in der Regel zwei Jahre nach Kenntnis von Schaden und Ersatzpflichtigem, spätestens nach zehn Jahren; Ansprüche aus Versicherungs- und Pauschalreiseverträgen haben eigene Fristen. Das Polizei- oder Vorfallsprotokoll vor der Abreise zu sichern, ist in der Praxis entscheidend.

V.

Geschäfte mit türkischen Vertragspartnern

Verträge

Kauf, Vertrieb, Handelsvertretung, Dienstleistung

Internationale Kaufverträge mit türkischen Käufern oder Lieferanten unterliegen dem UN-Kaufrecht (CISG), soweit es nicht abbedungen ist; Incoterms, anwendbares Recht und die Streitbeilegungsklausel (türkische Gerichte, ISTAC- oder ICC-Schiedsverfahren) sollten bewusst gewählt werden. Das türkische Handelsvertreterrecht gewährt dem Vertreter bei Beendigung einen zwingenden Ausgleichsanspruch (Handelsgesetzbuch, Art. 122), den die Gerichte entsprechend auf Alleinvertriebshändler anwenden; nachvertragliche Wettbewerbsverbote sind auf zwei Jahre begrenzt und bedürfen der Schriftform.

Forderungseinzug

Vollstreckung ohne Urteil

Das türkische Recht erlaubt die Einleitung der Zwangsvollstreckung aus einer Rechnung oder einem Vertrag ohne vorheriges Urteil. Der Schuldner kann binnen sieben Tagen ab Zustellung des Zahlungsbefehls Widerspruch einlegen; bleibt dieser aus, wird das Verfahren rechtskräftig und die Pfändung folgt. Bei Widerspruch erhebt der Gläubiger Klage auf Aufhebung des Widerspruchs, der bei handelsrechtlichen Geldforderungen ein zwingendes Mediationsverfahren vorausgeht (Handelsgesetzbuch, Art. 5/A); ein Schuldner, dessen Widerspruch sich als unbegründet erweist, zahlt eine gesetzliche Entschädigung von mindestens zwanzig Prozent der Forderung.

Gesellschaftsgründung

Limited Şirket, Anonim Şirket, Zweigniederlassung

Ausländische Investoren gründen Gesellschaften zu denselben Bedingungen wie türkische Staatsangehörige (Gesetz über ausländische Direktinvestitionen Nr. 4875). Üblich sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (limited şirket) und die Aktiengesellschaft (anonim şirket); Gründung, Handelsregistereintragung und Kontoeröffnung werden aufgrund Vollmacht erledigt. Zweigniederlassungen und Verbindungsbüros ausländischer Gesellschaften unterliegen einer gesonderten Registrierung, Verbindungsbüros zudem einer ministeriellen Genehmigung. Aktiengesellschaften oberhalb einer gesetzlichen Kapitalschwelle müssen einen Vertragsanwalt beschäftigen.

Mitarbeiter und örtliche Geschäftsführung

Arbeitsrecht, Arbeitserlaubnis, Geschäftsführerhaftung

Türkische Tochtergesellschaften beschäftigen Personal nach dem Arbeitsgesetz; der Kündigungsschutz gilt ab dreißig Beschäftigten, die Abfindung ist gesetzlich zwingend und Kündigungen unterliegen strengen Formerfordernissen. Ausländische Mitarbeiter benötigen eine Arbeitserlaubnis. Geschäftsführer haften persönlich für nicht abgeführte Steuern und Sozialversicherungsbeiträge der Gesellschaft; Auswahl und Überwachung der örtlichen Leitung sind daher eine rechtliche ebenso wie eine kaufmännische Frage.

Gerät ein türkischer Vertragspartner in ein Sanierungsverfahren (Konkordat) oder in die Insolvenz, müssen Gläubiger ihre Forderungen innerhalb kurzer gesetzlicher Fristen anmelden und gegebenenfalls über den Sanierungsplan abstimmen; wir vertreten ausländische Gläubiger in diesen Verfahren. Unsere türkischsprachigen Leitfäden zum Gesellschaftsrecht und zur laufenden Unternehmensberatung beschreiben unsere inländische Praxis im Einzelnen.

VI.

Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile und Schiedssprüche

Ein Urteil eines ausländischen Gerichts entfaltet in der Türkei keine Wirkung, bevor ein türkisches Gericht die Anerkennung (tanıma) oder Vollstreckbarerklärung (tenfiz) ausgesprochen hat. Das Verfahren richtet sich nach dem Gesetz über das internationale Privat- und Verfahrensrecht (Gesetz Nr. 5718, Art. 50 bis 59); ausländische Schiedssprüche werden nach dem New Yorker Übereinkommen von 1958, dem die Türkei beigetreten ist, und Art. 60 bis 63 desselben Gesetzes vollstreckt. Das türkische Gericht überprüft die ausländische Entscheidung nicht in der Sache.

FrageAusländisches GerichtsurteilAusländischer Schiedsspruch
Zuständiges GerichtZivilgericht erster Instanz am Wohnsitz oder Aufenthaltsort des Antragsgegners in der Türkei; hilfsweise die Gerichte in Ankara, Istanbul oder Izmir (Art. 51).Dieselbe Regel (Art. 60).
UnterlagenBeglaubigte Ausfertigung des Urteils, Rechtskraftbescheinigung, Apostille und beglaubigte türkische Übersetzungen (Art. 53).Original oder beglaubigte Abschrift des Schiedsspruchs und der Schiedsvereinbarung mit beglaubigten Übersetzungen (Art. 61).
Geprüfte VoraussetzungenGegenseitigkeit mit dem Ursprungsstaat (Abkommen, Gesetz oder Praxis); keine ausschließliche türkische Zuständigkeit; kein offensichtlicher Verstoß gegen den ordre public; ordnungsgemäße Ladung oder Vertretung des Antragsgegners (Art. 54). Für die bloße Anerkennung ist Gegenseitigkeit nicht erforderlich (Art. 58). Mit Deutschland, Österreich und der Schweiz besteht Gegenseitigkeit.Versagungsgründe nach Art. V des New Yorker Übereinkommens und Art. 62: unwirksame Schiedsvereinbarung, Verletzung des rechtlichen Gehörs, Überschreitung des Schiedsauftrags, noch nicht verbindlicher oder aufgehobener Spruch, ordre public.
Verfahren und DauerVereinfachtes Verfahren mit mündlicher Verhandlung; der Antrag wird dem Antragsgegner zugestellt. Eine Zustellung ins Ausland verlängert das Verfahren erheblich; hat der Antragsgegner eine türkische Anschrift oder einen türkischen Anwalt, sind mehrere Monate üblich. Gegen die Entscheidung ist die Berufung zum Regionalgericht eröffnet.Gleiches Verfahren; der Antragsgegner kann nur die Gründe des Übereinkommens geltend machen.
Nach der EntscheidungNach Rechtskraft wird die Vollstreckbarerklärung wie ein türkisches Urteil vollstreckt: Pfändung von Bankkonten, Immobilien, Fahrzeugen und Forderungen über das Vollstreckungsamt.Ebenso.

Ausländische Scheidungsurteile mit einem türkischen Ehegatten können ohne Gerichtsverfahren unmittelbar im türkischen Personenstandsregister eingetragen werden, wenn beide früheren Ehegatten oder ihre Bevollmächtigten gemeinsam den Antrag stellen, das Urteil rechtskräftig ist und dem türkischen ordre public nicht offensichtlich widerspricht (Personenstandsgesetz Nr. 5490, Art. 27/A). Wirkt der andere Ehegatte nicht mit, ist eine Anerkennungsklage vor dem Familiengericht erforderlich.

VII.

Erb- und Familiensachen mit Türkeibezug

Erbfolge in Vermögen in der Türkei

Gesetz Nr. 5718, Art. 20; Zivilgesetzbuch Art. 598 ff.

Die Erbfolge richtet sich nach dem Heimatrecht des Erblassers; für in der Türkei belegene Immobilien gilt jedoch stets türkisches Recht einschließlich seiner Pflichtteilsregeln. Ausländische Erben erhalten den Erbschein (mirasçılık belgesi) vom Friedenszivilgericht; Notare dürfen ihn Ausländern nicht erteilen. Die Erbschaft kann binnen drei Monaten ab Kenntnis vom Todesfall ausgeschlagen werden; die Erbschaftsteuererklärung ist je nach Sterbeort und Wohnsitz des Erben binnen vier bis acht Monaten abzugeben; die Umschreibung auf die Erben erfolgt im Grundbuch aufgrund Vollmacht. Hat ein türkischer Angehöriger zu Lebzeiten Vermögen zum Nachteil der Pflichtteilsberechtigten übertragen, stehen innerhalb gesetzlicher Fristen die Herabsetzungsklage (tenkis) und die Klage wegen Scheingeschäfts offen.

Testament und Nachlassplanung

Form und Inhalt

Ein Testament ist formwirksam, wenn es dem Recht des Errichtungsorts, dem Heimatrecht des Erblassers oder dem türkischen Recht entspricht. Eigentümer türkischer Immobilien, die deren Übergang steuern möchten, sollten ein nach türkischem Recht wirksames Testament unter Beachtung der Pflichtteile von Ehegatten und Abkömmlingen errichten und bereits beim Erwerb die Eigentumsstruktur bedenken.

Ehe und Scheidung

Zivilgesetzbuch Art. 161 ff.; Gesetz Nr. 5718 Art. 13, 14

Die Scheidung zwischen einem Ausländer und einem türkischen Staatsangehörigen kann in der Türkei erhoben werden, wenn ein Ehegatte dort seinen Wohnsitz hat oder der letzte gemeinsame Aufenthalt dort lag. Gesetzlicher Güterstand nach türkischem Recht ist die Errungenschaftsbeteiligung; während der Ehe erworbenes Vermögen wird bei der Scheidung geteilt, vorbehaltlich des auf den Güterstand anwendbaren Rechts. Ausländische Scheidungs-, Sorgerechts- und Unterhaltsentscheidungen werden wie in Abschnitt VI beschrieben anerkannt und vollstreckt.

Kinder

Sorgerecht, Umgang, Unterhalt, Kindesentführung

Sorge- und Umgangsentscheidungen ergehen nach dem Kindeswohl; Fälle internationaler Kindesentführung werden nach dem Haager Übereinkommen von 1980 über die türkische Zentralbehörde und die Familiengerichte mit strengen Fristen behandelt. Ausländische Unterhaltstitel werden nach den anwendbaren Übereinkommen und im Vollstreckbarerklärungsverfahren durchgesetzt.

VIII.

Strafverfahren mit Beteiligung ausländischer Staatsangehöriger

Ein ausländischer Staatsangehöriger kann in ein türkisches Strafverfahren als Beschuldigter, als bereits ausgereister Angeklagter oder als Geschädigter einer in der Türkei begangenen Straftat geraten, zumeist eines Betrugs im Zusammenhang mit Immobilienkäufen, Geldanlagen oder Online-Geschäften.

Wenn Sie befragt oder beschuldigt werden

Strafprozessordnung

Recht auf einen Verteidiger ab der ersten Befragung, auf einen vom Gericht bestellten Dolmetscher, auf Aussageverweigerung und auf konsularische Benachrichtigung. Die Untersuchungshaft wird in regelmäßigen Abständen überprüft und kann binnen zwei Wochen angefochten werden; die richterliche Kontrolle kann eine Ausreisesperre umfassen, die gesondert angefochten werden kann.

Wenn Sie die Türkei verlassen haben

Art. 244 bis 248

Ein nicht erreichbarer Angeklagter im Ausland kann für abwesend oder flüchtig erklärt werden; ein Haftbefehl wird an der Grenze vollzogen, und Vermögen in der Türkei kann beschlagnahmt werden. Das Gericht kann eine Zusicherung freien Geleits (güvence belgesi) erteilen, dass der Angeklagte bei Erscheinen nicht inhaftiert wird; wir prüfen die Akte über das Justizsystem und beraten vor jeder Reise über die Risiken.

Wenn Sie Geschädigter sind

Anzeige und Nebenklage

Die Strafanzeige wird über einen Anwalt bei der Staatsanwaltschaft erstattet; der Geschädigte kann sich am Verfahren beteiligen, Beweiserhebungen beantragen, gegen eine Einstellungsverfügung binnen zwei Wochen Beschwerde einlegen und zivilrechtliche Ansprüche verfolgen. Bei Betrug im Zusammenhang mit Immobilien- oder Anlagemodellen ist die frühzeitige Sicherstellung der Erlöse der entscheidende Schritt.

Die Überstellung verurteilter Personen und die Rechtshilfe zwischen der Türkei und anderen Staaten richten sich nach dem Gesetz über die internationale justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Nr. 6706) und den anwendbaren Übereinkommen; wir beraten zur türkischen Seite solcher Ersuchen.

IX.

Wie wir mit Mandanten im Ausland arbeiten

  1. 1

    Erstberatung per Videogespräch

    Sie übersenden die Unterlagen vorab (Grundbuchauszug, Vertrag, Urteil, Schriftwechsel, Polizeiprotokoll); in einem zeitzonengerecht terminierten Videogespräch bestimmen wir das anwendbare Verfahren, die Fristen und die erforderlichen Unterlagen und übersenden anschließend eine schriftliche Zusammenfassung.

  2. 2

    Vollmacht

    Entweder bei einem türkischen Konsulat in Ihrem Land, wo sie in türkischer Sprache errichtet wird und unmittelbar verwendbar ist, oder vor einem örtlichen Notar; dann wird sie nach dem Haager Übereinkommen von 1961 mit Apostille versehen und in der Türkei von einem vereidigten Übersetzer übersetzt. Wir bereiten den Text so vor, dass die für Ihr Mandat erforderlichen Befugnisse, die das türkische Verfahrensrecht ausdrücklich verlangt (etwa für Vergleich, Verzicht, Scheidung oder Grundbuchgeschäfte), enthalten sind.

  3. 3

    Führung des Mandats

    Gerichtliche und vollstreckungsrechtliche Anträge sowie Grundbuch- und Personenstandsgeschäfte nehmen wir aufgrund der Vollmacht vor. Zustellungen erfolgen an uns, was die monatelange Verzögerung einer Auslandszustellung vermeidet. Die Akte wird über das nationale Justiznetz (UYAP) verfolgt; Sie erhalten zu jeder Entwicklung einen schriftlichen Bericht.

  4. 4

    Verhandlungen

    Zivilgerichte können auf Antrag die Teilnahme einer Partei oder ihres Anwalts an der Verhandlung per gleichzeitiger Ton- und Bildübertragung gestatten (Zivilprozessordnung, Art. 149). Die meisten Zivil- und Vollstreckungssachen werden abgeschlossen, ohne dass der Mandant je erscheint; die wenigen Schritte, die Ihre Anwesenheit erfordern, etwa bestimmte Strafverhandlungen oder eine Grundbuchbeurkundung ohne Vollmacht, werden um Ihre Reise herum geplant.

  5. 5

    Ergebnis und Zahlungen

    Urteile werden vollstreckt, beigetriebene Beträge mit den für internationale Überweisungen erforderlichen Bankunterlagen auf das von Ihnen benannte Konto überwiesen, Grundbuch- und Registeränderungen abgeschlossen und Ihnen dokumentiert.

Ausschließlich türkisches Recht

Wir beraten ausschließlich zum türkischen Recht. Ist auch das Recht Ihres Heimatlandes berührt, stimmen wir uns mit Ihrem dortigen Anwalt ab und beschränken uns auf den türkischen Teil der Angelegenheit.

Verschwiegenheit

Alles, was Sie uns mitteilen, unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht nach Art. 36 des türkischen Rechtsanwaltsgesetzes. Interessenkonflikte werden vor Annahme jedes Mandats geprüft.

Schriftliche Beratung, realistische Einschätzung

Unsere Beratung erfolgt schriftlich, mit Angabe der einschlägigen Vorschriften und einer klaren Einschätzung der Erfolgsaussichten, auch dann, wenn ein Anspruch in der Türkei nicht weiterverfolgt werden sollte.

Sprachen und Erreichbarkeit

Korrespondenz auf Deutsch und Englisch; Videogespräche nach Ihrer Zeitzone; schriftliche Fragen werden innerhalb eines Werktags beantwortet; für Haft- und andere Eilfälle besteht eine Erreichbarkeit außerhalb der Bürozeiten.

X.

Honorar

Das Honorar wird vor Beginn jeder Tätigkeit schriftlich vereinbart. Je nach Angelegenheit arbeiten wir mit einer Pauschale für einen abgegrenzten Auftrag (etwa einen Immobilienkauf, ein Vollstreckungsverfahren oder die Anerkennung eines Urteils), nach Zeitaufwand bei beratender Tätigkeit oder mit einem monatlichen Pauschalhonorar bei laufenden Mandaten wie der Mietverwaltung oder der Unternehmensberatung. Das türkische Berufsrecht untersagt Honorare unterhalb der jährlich von der Rechtsanwaltskammer-Union veröffentlichten Mindestgebührenordnung und beschränkt reine Erfolgshonorare.

Im Honorar enthalten

Beratung, Entwürfe, Anträge, Schriftwechsel, Verhandlungen und Berichterstattung im vereinbarten Umfang.

Zum Selbstkostenpreis

Gerichtskosten und Auslagen, Gebühren des Vollstreckungsamts, Notar- und Apostillegebühren, beglaubigte Übersetzungen, Sachverständigen- und Wertgutachten, Reisen außerhalb von Sivas und Istanbul.

Von der Gegenseite erstattet

Bei Obsiegen verurteilt das Gericht die unterlegene Partei zu einem gesetzlichen Beitrag zu Anwaltskosten und Auslagen des Obsiegenden; dieser ist von dem mit uns vereinbarten Honorar unabhängig und ersetzt es nicht.

Die Zahlung erfolgt per internationaler Banküberweisung auf unser Konto in der Türkei; Rechnungen werden in türkischer Lira mit nachrichtlicher Angabe des Gegenwerts in Ihrer Währung ausgestellt. Vor Ihrer Entscheidung erhalten Sie eine Schätzung der gesamten Honorare und Kosten.

XI.

Fristen, die nicht auf Sie warten

SchrittFristBeginn
Widerspruch gegen einen Zahlungsbefehl (Vollstreckung ohne Urteil)Sieben TageZustellung des Zahlungsbefehls (Vollstreckungs- und Insolvenzgesetz, Art. 62)
Widerspruch gegen einen Zahlungsbefehl aus Wechsel oder ScheckFünf TageZustellung des Zahlungsbefehls (Art. 168)
KlageerwiderungZwei WochenZustellung der Klage (Zivilprozessordnung, Art. 127); Verlängerung kann beantragt werden
Berufung zum Regionalgericht (Zivil- und Strafsachen)Zwei WochenZustellung des begründeten Urteils (Zivilprozessordnung, Art. 345; Strafprozessordnung, Art. 273)
Ausschlagung einer ErbschaftDrei MonateKenntnis vom Todesfall (Zivilgesetzbuch, Art. 606)
ErbschaftsteuererklärungVier, sechs oder acht MonateTodestag, je nach Sterbeort und Wohnsitz des Erben (Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz, Art. 9)
VerbraucherschlichtungsausschussJe nach AnspruchDie Wertgrenzen für die Zuständigkeit des Ausschusses werden jährlich angepasst; darüber ist das Verbrauchergericht zuständig
Deliktische Ansprüche (Unfälle, Verletzungen)Zwei Jahre, spätestens zehn JahreKenntnis von Schaden und Ersatzpflichtigem (Obligationengesetz, Art. 72); länger, wenn die Handlung zugleich eine Straftat ist
Zustellung über ein türkisches Konsulat an einen türkischen Staatsangehörigen im AuslandDreißig TageZugang der konsularischen Mitteilung; die Zustellung gilt am dreißigsten Tag als bewirkt (Zustellungsgesetz, Art. 25/a)
Klage vor dem Verwaltungsgericht (Bußgelder, Einreisesperren, Genehmigungen)Sechzig TageZustellung des Verwaltungsakts (Verwaltungsprozessgesetz, Art. 7)

Bei Zustellungen ins Ausland ist der Zeitpunkt, zu dem die Zustellung als bewirkt gilt, häufig streitig; bewahren Sie jeden Umschlag und jede Mitteilung auf. Sobald wir Ihre Vollmacht halten, wird an uns zugestellt und die Daten stehen fest.

XII.

Häufige Fragen

Können Sie meine Angelegenheit führen, ohne dass ich in die Türkei reise?

Ja. Mit einer Vollmacht, die bei einem türkischen Konsulat oder vor einem Notar in Ihrem Land mit Apostille und beglaubigter türkischer Übersetzung errichtet wird, führen wir Gerichtsverfahren, Zwangsvollstreckungen sowie Grundbuch- und Nachlassangelegenheiten in Ihrem Namen. Zustellungen erfolgen an uns, die Akte wird über das nationale Justiznetz (UYAP) verfolgt, und Gerichte können die Teilnahme an Verhandlungen per Videoübertragung gestatten. Die wenigen Schritte, die Ihre Anwesenheit erfordern, werden zu Beginn benannt.

Darf ein ausländischer Staatsangehöriger in der Türkei Immobilien erwerben?

Staatsangehörige der durch Präsidialbeschluss bestimmten Staaten dürfen in der Türkei Immobilien erwerben, vorbehaltlich gesetzlicher Flächenobergrenzen und der Beschränkungen in militärischen Sperr- und Sicherheitszonen (Grundbuchgesetz Nr. 2644, Art. 35). Vor jeder Unterschrift sind Belastungen, Bebauungsstatus und Nutzungsgenehmigung zu prüfen; für ausländische Käufer sind ein Wertgutachten eines lizenzierten Sachverständigen und die Zahlung über eine türkische Bank mit Devisenankaufsbeleg vorgeschrieben. Das Eigentum geht ausschließlich durch Eintragung im Grundbuch über, niemals durch einen privatschriftlichen Vertrag.

Ich habe im Ausland ein Urteil oder einen Schiedsspruch gegen ein türkisches Unternehmen erwirkt. Wie vollstrecke ich es?

Ausländische Gerichtsurteile werden durch eine Vollstreckbarerklärungsklage (tenfiz) vor dem türkischen Zivilgericht erster Instanz nach dem Gesetz über das internationale Privat- und Verfahrensrecht (Art. 50 bis 59) vollstreckt; ausländische Schiedssprüche nach dem New Yorker Übereinkommen von 1958 und Art. 60 bis 63 desselben Gesetzes. Vorzulegen sind das beglaubigte Urteil oder der Schiedsspruch mit Rechtskraftbescheinigung und beglaubigten Übersetzungen. Das Gericht prüft nicht die Sache selbst, sondern bei Urteilen die Gegenseitigkeit, die Zuständigkeit, den ordre public und die Wahrung des rechtlichen Gehörs.

Welche Fristen muss ich beachten?

Mehrere Fristen sind kurz: Der Widerspruch gegen einen Zahlungsbefehl im Vollstreckungsverfahren ist binnen sieben Tagen ab Zustellung einzulegen; die Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil binnen zwei Wochen ab Zustellung des begründeten Urteils; die Ausschlagung einer Erbschaft binnen drei Monaten; die Klageerwiderung binnen zwei Wochen. Zustellungen ins Ausland dauern Monate; sobald ein türkischer Rechtsanwalt bevollmächtigt ist, wird an diesen zugestellt und die Fristen laufen ab diesem Datum.

Wie bemisst sich Ihr Honorar?

Das Honorar wird vor Beginn der Tätigkeit schriftlich vereinbart, entweder als Pauschale für ein abgegrenztes Mandat oder nach Zeitaufwand, und niemals unter der jährlich von der türkischen Rechtsanwaltskammer-Union veröffentlichten Mindestgebührenordnung. Gerichtskosten, Notar-, Übersetzungs- und Sachverständigenkosten werden gesondert und vorab aufgeschlüsselt. Bei Obsiegen verurteilt das Gericht die unterlegene Partei zu einem gesetzlichen Kostenbeitrag; dieser ist von dem mit uns vereinbarten Honorar unabhängig.

Beraten Sie zu deutschem, österreichischem oder anderem ausländischem Recht?

Nein. Wir beraten ausschließlich zum türkischen Recht. Berührt eine Angelegenheit auch das Recht Ihres Heimatlandes, arbeiten wir mit Ihrem dortigen Anwalt zusammen und übernehmen den türkischen Teil des Mandats. Die Korrespondenz kann auf Deutsch und Englisch geführt werden.

Ich hatte im Urlaub in der Türkei einen Unfall oder einen Streitfall. Kann ich die Sache nach der Rückkehr weiterverfolgen?

Ja. Ansprüche aus Verkehrsunfällen, Verletzungen im Hotel oder bei Ausflügen, mangelhaften Reiseleistungen, Mietwagenstreitigkeiten und Verbraucherbeschwerden können nach der Rückkehr über türkische Versicherer, Verbraucherschlichtungsausschüsse und Gerichte verfolgt werden, sofern die Beweise vor Ort gesichert wurden: Polizei- oder Unfallprotokoll, ärztliche Unterlagen, Fotos, Belege und Kontaktdaten von Zeugen. Die Verjährung beträgt bei den meisten deliktischen Ansprüchen zwei Jahre, bei vertraglichen Ansprüchen länger.

Mein Ehegatte oder Elternteil war türkischer Staatsangehöriger. Gilt für den Nachlass türkisches Recht?

Die Erbfolge richtet sich nach dem Heimatrecht des Erblassers; für in der Türkei belegene Immobilien gilt jedoch stets türkisches Recht (Gesetz Nr. 5718, Art. 20). Ausländische Erben erhalten den Erbschein (mirasçılık belgesi) vom Friedenszivilgericht und nicht vom Notar, können die Erbschaft binnen drei Monaten ausschlagen und müssen je nach Sterbeort und Wohnsitz binnen vier bis acht Monaten eine Erbschaftsteuererklärung abgeben.

Wo befindet sich Ihre Kanzlei, und spielt das für meinen Fall eine Rolle?

Unsere Kanzlei liegt in Sivas in Zentralanatolien, mit einer Kontaktadresse in Istanbul. Türkische Rechtsanwälte sind vor jedem Gericht des Landes postulationsfähig; Anträge, Zustellungen und Aktenverfolgung erfolgen elektronisch. Wir führen Mandate in jeder Provinz; erfordert eine Verhandlung persönliche Anwesenheit, nehmen wir vor Ort teil. Das Honorar hängt nicht davon ab, wo in der Türkei Ihre Angelegenheit anhängig ist, mit Ausnahme der vorab vereinbarten Reisekosten.

XIII.

Kontakt

Schildern Sie Ihre Angelegenheit kurz und nennen Sie die Unterlagen, die Ihnen vorliegen. Wir antworten innerhalb eines Werktags schriftlich mit dem nächsten Schritt, den erforderlichen Unterlagen und einer Honorareinschätzung. Bürozeiten: Montag bis Donnerstag 08:45 bis 16:15 Uhr, Freitag 08:45 bis 17:30 Uhr, türkische Zeit (UTC+3).

Direkter Kontakt

ihsanozdamar@gmail.com
+90 532 580 00 58
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Sivas, Hauptsitz

Gültepe Mah. 53-43. Sk.
Bilici İş Merkezi Kat:4 No:403
58010 Merkez / Sivas, Türkei

Istanbul, Kontaktadresse

Zeytinlik Mah. Yakutlu Sk. No:3/4
Bakırköy / Istanbul

Die Kommunikation mit einem Rechtsanwalt unterliegt der Verschwiegenheitspflicht (Rechtsanwaltsgesetz, Art. 36). Bitte übersenden Sie keine Ausweisdokumente oder Kontodaten, bevor wir die Mandatsübernahme bestätigt haben.